Entscheidungen im Samtgemeinderat
Bonuszahlungen an die Mitarbeiter des JH – Krankenhauses
Eines vorweg – die CDU ist hier nicht GEGEN Berufsgruppen, sondern FÜR die Gleichbehandlung aller. Der Vorschlag der SPD sieht vor hier eine – zweifelsfrei unterbezahlte, und immer sehr schwer – und, unter enormen Druck – und teilweise auch sehr widrigen Bedingungen arbeitende Mitarbeiterschaft mit einer Bonuszahlung einmalig zu unterstützen. Das hört sich gut an, und der Gedanke etwas Gutes zu tun ist auch gut.
Es werden auch seitens des Landes 206.000,00 € für Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie an die Samtgemeinde Leinebergland überwiesen – der Betrag über den wir hier diskutieren liegt etwa bei 85.000,00 €. Also eigentlich alles top – toller Antrag und auch noch Geld vom Land – klasse !
Aber was ist mit allen anderen die seit dem es Corona gibt auch weniger oder teilweise gar nichts verdient haben? Was ist mit den Friseurinnen, Bauarbeitern, Verkäuferinnen und Verkäufern in den Supermärkten und dem Einzelhandel? Was ist mit allen anderen Berufsgruppen – der Kultur den Vereinen etc.?
Das unser Krankenhaus für uns alle ein wichtiger Bestandteil der Region und in der Samtgemeinde Leinebergland ist, das steht außer Frage – und dafür haben wir uns alle – und vor allem auch die CDU in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt und das aus nach außen transportiert.
Das Krankenhaus und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht in kommunaler Hand, sondern es ist ein Wirtschaftsunternehmen mit Verträgen zur Arbeitszeit und zum Gehalt. Dass aufgrund der letzten Jahre dort teilweise auf Gehalt verzichtet wurde, und dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihren Arbeitsplatz und des Krankenhaus so sehr eingesetzt haben und auch noch weiterhin tun ist beachtlich und auch sehr außergewöhnlich und auch das wurde von uns schon mehrfach lobend und sehr anerkennend erwähnt.
Mit dem Antrag und dem jetzt nach den Bedenken aller anderen Fraktionen aus dem Fachausschuss geänderten Beschlussvorschlag, bliebe uns ja eigentlich nichts weiter übrig als diesem Antrag zuzustimmen. Aber wir finden die Art und Weise wie dieser Antrag an und in die Öffentlichkeit gekommen ist, und dann in die Diskussion gekommen ist sehr unglücklich. Unsere Fraktion hat sich sehr intensiv – und sogar noch in einer Fraktionssitzung vor der letzten Ratssitzung am 05.10.2020 mit diesem Antrag beschäftigt, und somit auch mit den Bedenken der Kommunalaufsicht und des Innenministeriums.
Wir alle hier sind Kommunalpolitiker im Ehrenamt, und wenn die Aufsichtsbehörden unserer Samtgemeinde (Landkreis Hildesheim/Innenministerium) gegen einen Antrag bereits im Vorfeld der möglichen Beschlussvorschlag ihre Bedenken äußern, dann sollten wir das sehr ernst nehmen und nicht versuchen die Bedenken oder die Rechtsauffassung dort zu belächeln oder eben nicht wirklich ernst zu nehmen.
Ferner hat die Kommunalaufsicht ihre Bedenken laut der Ergänzung in der Vorlage für diese Ratssitzung heute – nicht geändert, sondern diese Bedenken bestehen auch weiterhin.
Des Weiteren sollte man sich auch einmal entscheiden, und die Kommunalaufsicht nicht immer nur dann zu loben wenn man sie braucht – wie jetzt in den HH-Planberatungen für 2021 und dem erleichterten Verfahren gem. §182 NkomVG der sogenannte Sonderregelungen für epidemische Lagen regelt, und in dem man auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichten kann – auf der Seite der Kommune weiß.
Hier wird jetzt seitens der SPD der Wunsch geäußert den Antrag zu unterstützen und mit breiter Mehrheit ein Signal nach außen an die Öffentlichkeit und die Mitarbeiterschaft des JH KH zu geben, und den Beschluss dann nach der erfolgten heutigen Beschlussfassung des Samtgemeinderates der Kommunalaufsicht seitens der SG-Verwaltung vorzulegen, um einen rechtsmittelfähigen Bescheid der Kommunalaufsicht zu erhalten – die ihre Bedenken ja sehr wahrscheinlich nicht ändern dürfte, um dann eventuell rechtliche Schritte gegen den Bescheid der Aufsichtsbehörde einzulegen.
Welches Signal geben wir als Samtgemeinderat, wenn wir einen Beschluss fassen der gegen geltendes Recht verstoßen würde, und der viele andere Berufsgruppen und Corona-Geschädigte ja dann irgendwie auch vor den Kopf stößt?
Es steht damit für unsere Fraktion fest, es ist und bleibt rechtswidrig – daher können wir diesem Antrag aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage nicht zustimmen.