Informationsveranstaltung zur Lage um Flüchtlingsunterkünfte
Am Freitag Abend fand in der Aula der KGS-Gronau (Leine) die Informationsveranstaltung des Landkreis Hildesheim und der Samtgemeinde Leinebergland zur aktuellen Entwicklung der Flüchtlingsströme und der möglichen Unterkünfte für Weltflüchtlinge statt.
Dabei waren etwa 100 Bürgerinnen und Bürger der Einladung gefolgt, und auch der Stadtrat sowie der Samtgemeinderat war mit einigen Ratsmitgliedern in der Aula der KGS vertreten. Insgesamt konnte ein wenig Entwarnung mitgeteilt werden, was eine mögliche Unterbringung in Sport und Turnhallen angeht. So wird es wohl in der nächsten Woche eine Unterschrift zwischen dem Inhaber der Fitness-Insel in Gronau (Leine) von der Leineinsel und dem Landkreis Hildesheim geben. Das würde bedeuten, dass etwa 90-95 Menschen dort untergebracht werden könnten. Damit wäre die Diskussion um eine Belegung der Sporthalle der KGS zunächst beendet. Dennoch machten sowohl Landrat Bernd Lynack (SPD) als auch der Samtgemeindebürgermeister Volker Senftleben (SPD) klar, dass aufgrund der Menge der Menschen die noch untergebracht werden müssen, weiterhin erhöhter Bedarf an weiteren Wohnraum besteht. Beide riefen die Bevölkerung auf sich zu melden, wenn sie noch Optionen und Grundstücke zur Verfügung hätten. Insgesamt verlief die Diskussion sehr sachlich, bis auf einige wenige Ausnahmen waren es auch berechtigte Fragen und Nachfragen zur gesamten Lage. Oliver Bünger - der Initiator der Online-Petition gegen die Belegung der KGS-Sporthalle - konnte seine Unterlagen dann auch direkt dem Landrat vor Ort überreichen. "Wir als CDU-Statdratsfraktion sehen es wie auch der Samtgemeindebürgermeister, und wohl auch wie der Landrat. Beide haben klar zum Ausdruck gebracht, dass die Belegung der Turn - und Sporthallen nur das allerletzte Mittel sein kann und darf. So sehen wir das ja bekanntermassen auch, und dazu haben wir uns auch klar positioniert. Wir bleiben dran und werden uns dazu auch weiterhin einbringen, vielleicht können wir ja noch Wohnungen und Grundstücke finden, und dem Landkreis und der Samtgemeinde melden. Dennoch bleibt der Mensch der auf der Flucht ist ein Mensch dem geholfen werden muss, ohne wenn und aber. Darum habe ich zum Ende der Versammlung unser Grundgesetz in Artikel 1 zitiert, mehr muss man eigentlich nicht mehr dazu sagen", so CDU-Fraktionsvorsitzender Lars Wedekind nach der Infoveranstaltung am Freitag Abend in der Aula der KGS Gronau (Leine).
ARTIKEL 1 - Absatz 1 des Grundgesetzes:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.